Ausbildung
Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist eine Anmeldung bei einem Bürgeramt notwendig. Über die notwendigen Formalitäten informieren wir Sie gerne telefonisch bereits vorab unter 030 3916366.
Theoretischer Unterricht
Klassen A und M (Zweiräder):
mittwochs M, A1 und A (klassenspezifisch, praktische Ausbildung grundsätzlich von Motorrad zu Motorrad)
dienstags und freitags von 19.00 – 20.30 Uhr (Grundtheorie)
Klasse B und BE (PKW):
dienstags und freitags von 19.00 – 20.30 Uhr
Klasse C und CE (LKW):
montags und donnerstags von 19.00 – 20.30 Uhr (klassenspezifisch)
dienstags und freitags von 19.00 – 20.30 Uhr (Grundtheorie)
Klasse D (Bus):
montags und donnerstags von 19.00 – 20.30 Uhr (klassenspezifisch)
dienstags und freitags von 19.00 – 20.30 Uhr (Grundtheorie)
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Das Aufbauseminar für Fahranfänger richtet sich an Fahranfänger, die während ihrer Probezeit auffällig im Straßenverkehr geworden sind. Mit den Teilnehmern wird erarbeitet, wie erneute Auffälligkeiten zukünftig vermieden werden können. Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen und einer Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung.
Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP)
Das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer dient je nach Punktestand dem Punkteabbau oder dem Führerscheinerhalt. Wer nicht mehr als 8 Punkte hat, kann mit diesem Seminar 4 Punkte abbauen. Bei einer Punktzahl zwischen 9 und 13 Punkten können noch 2 Punkte abgebaut werden. Ab einer Punktzahl von 14 Punkten dient dieses Seminar einzig dem Führerscheinerhalt. Das Seminar kann nur einmal in fünf Jahren besucht werden und besteht aus 4 Sitzungen und einer Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Mit einer Sondergenehmigung beim Straßenverkehrsamt kann eine Einzelausbildung ermöglicht werden.
Sollten Sie weitere Fragen zur Ausbildung oder den Seminaren haben, können Sie uns gerne kontaktieren.



